Antifa. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes sind Naziparolen, sofern sie nicht in deutscher Sprache gebrüllt oder verfasst sind, nicht mehr strafbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gesprochen, welches Nazis in Zukunft weitreichende Möglichkeiten eröffnet, ihre hasserfüllten Parolen offen unters Volk zu bringen. So urteilten die Richter am BGH in ihrem Grundsatzurteil, dass Nazi-Parolen in Zukunft nicht mehr strafbar sind, wenn sie in eine andere Sprache übersetzt werden. Zur absurden Begründung heißt es, erst durch die “charakteristische Prägung der deutschen Sprache” werde eine rechtsradikale Parole zudem, was sie strafbar mache, denn durch eine Übersetzung finde eine “grundlegende Verfremdung” statt. Dies könnte allerdings nicht durch Strafgesetze bekämpft werden, so die Richter weiter.
“Blood and Honour” straffrei
Im verhandelte Fall ging es um den Leitspruch der Hitlerjugend “Blut und Ehre”, auf englisch “Blood and Honour”, welcher zugleich der Name einer in Deutschland verbotenen Organisation ist und vom Angeklagten als Aufdruck auf einigen T-Shirts verwendet wurde. Das Verfahren wurde nun an das Landgericht Gera zur Neuauflage verwiesen, denn in diesen speziellen Fall muss nun geklärt werden, ob der Mann gleichzeitig Werbung für die verbotene Bewegung gemacht hat oder nicht. Die folgen des Urteils könnten in Zukunft damit für einige Verwirrung sorgen.
Zynischerweise hat der Strafsenat die Folgen der Urteilsverkündung selbst schon erkannt und ist sich bewusst, dass sich so eine “Spielwiese für rechtsextremistische Organisationen” eröffne. Halten wir also fest: Brüllt ein Nazi in Zukunft seine Parolen in englischer oder irgendeiner anderen Sprache außer deutsch, so bleibt dies zukünftig ohne Konsequenzen. Eine Verhöhnung der Opfer könnte nicht schlimmer ausfallen. Zumal die Verwendung derartiger Parolen in englischer Sprache auch in Deutschland mehr als verstanden wird. (Englisch-Unterricht sei Dank!) Vielleicht klingts ja in Zukunft aus den Reihen des braunen Mobbs auch auf italienisch, um eine Verbundenheit mit Mussolinis Erben zu zeigen.
August 13th, 2009 at 14:38
Man wird dem Rechtsradikalismus kaum eindämmen können, in dem man an den Symptomen rumdoktert.
Die Begründung des BGHs verstehe ich schon. Auch mit einem Verbot übersetzter Slogans würden die Rechten immer wieder Schlupflöcher finden und das ganze zu einem Katz-und-Maus-Spiel ausarten lassen. Zudem existieren zu vielen Naziparolen keine Übersetzungen, sondern sie werden auch im Ausland in ihrer deutschen Form benutzt (z.B. “Sieg Heil” und “Heil Hitler”).
Zusätzliche Gefahren sehe ich durch das Urteil nicht, denn vom Inhalt her verfassungsfeindliche und volksverhetztende Texte und Aussagen bleiben ja dennoch strafbar, egal in welcher Sprache sie verfasst sind.