Antifa. Die NPD setzt im Bundestagswahlkampf in den östlichen Grenzgebieten auf ausländerfeindliche Wahlplakate. In Mecklenburg-Vorpommern müssen die Rechten einige davon jetzt wieder abhängen. Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung kennt aus gutem Grund seine Grenzen, beispielsweise wenn es um den Tatbestand der Volksverhetzung geht. Dass die NPD sich gerne in den Grenzbereich des Zumutbaren begibt, ist vielfältig bekannt. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald zog jetzt ein besonders ausländerfeindliches Wahlplakat der Nationalen aus dem Verkehr, welches sich gegen polnische Bürger richtet.
Hetze gegen Polen verboten
Konkret geht es um Plakate mit der Aufschrift “Polen-Invasion stoppen” im Kreis Uecker-Randow, welche zudem drei diebische Elstern zeigen, die auf das bösartige Klischee des klauenden Polen anspielen sollen. In erster Instanz hatte das zuständige Verwaltungsgericht Greifswald die Plakate noch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung als legal bestätigt, nachdem bereits die ersten Pappschilder durch die dortigen Ordnungsämter entfernt wurden. Die NPD klagte, bekam zunächst Recht und hängte die Plakate wieder auf. Doch nach einer Beschwerde des unabhängigen Landrats entschied das höhergestellte Oberverwaltungsgericht, dass die Plakate doch abgehängt werden müssen. In nächst höherer Instanz müsste die NPD nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Plakate der NPD sind im Kreis Uecker-Randow besonders gefährlich, weil in der Region etwa 1000 polnische BürgerInnen leben.
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