Demokratie der Lächerlichkeit preisgegeben

Politik. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass die Abgeordneten der Partei Die Linke weiterhin vom Verfassungsschutz überwacht werden dürfen. Der Klagende Bodo Ramelow erwägt deshalb den Gang nach Karlsruhe. Solche Urteile kann man nur als politisches Signal verstehen. Der Linke Abgeordnete Bodo Ramelow (Landtag Thüringen) ist nun wirklich vieles, aber mit Sicherheit kein Verfechter des revolutionären Umsturzes der Demokratie. Dennoch wurde jahrelang vom Verfassungsschutz überwacht. Das heißt, eigentlich hatte das Bundesamt tatsächlich nichts Besseres zu tun, als sämtliche Dokumente und Zeitungsschnipsel über Ramelow und seine Kollegen zu sammeln, welche man ohnehin frei überall erhalten kann. Im Beamtendeutsch nennt sich so was “offene Beobachtung”. Nun offenbart sich allein an dieser Praxis, dass es weniger um den Schutz des Grundgesetzes als viel mehr um die Skandalisierung der Linken geht. Für die Einschleusung von V-Leuten und ähnlichen geheimdienstlichen Maßnahmen scheint die Faktenlage über die Verfassungstreue der Linken nicht auszureichen. Also fährt man die Schiene einer Überwachung light, nur um die Partei zu stigmatisieren. Worum es geht? Die Linke als eine Partei darzustellen, welche eventuell und nur vielleicht irgendwie einen Hauch von Revolution in sich tragen könnte. Für die Union reicht die dürftige Faktenlage aus, ein mögliches rot-rot-grünes Gespenst an die Wand zu malen, dem rechten Flügel der SPD kommt die offene Beobachtung deshalb gelegen, weil man dadurch wunderbar Annäherungsversuche der beiden Parteien unterbinden kann.

Kampf durch die Instanzen

Weil ihn diese Stigmatisierung auf die Nerven ging, entschied sich Bodo Ramelow stellvertretend für seine Partei gegen die Überwachung zu klagen. Zunächst mit Erfolg: Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erklärten die Datensammlung über den Linkspolitiker für unrechtmäßig. Der Verfassungsschutz wollte es aber ganz genau wissen und ging deshalb in Revision. Das Bundesverwaltungsgericht kippte daraufhin am Mittwoch die Urteile der beiden Vorinstanzen. Ramelow will nun die Richter in Karlsruhe anrufen.

Aus dem Leipziger Urteil ergeht, dass Ramelow und seine Parteikollegen zunächst erst einmal weiter überwacht werden dürfen. Stützen tut sich das Leipziger Urteil im Wesentlichen auf den Umstand, dass es innerhalb der Linkspartei mit der Kommunistischen Plattform und dem marxistischem Forum zwei Strömungen gibt, welche angeblich einen Umsturz der Demokratie und die Errichtung einer “Diktatur des Proletariats” planen. Derartige Phrasen hat man zuletzt im Kalten Krieg ertragen müssen. Übrigens: Besagte Strömungen stellen gerade einmal ein Prozent der Gesamtmitglieder. Besonders irrwitzig: Im vorliegenden Fall geht es um den Abgeordneten Bodo Ramelow, welchem auch die Leipziger Richter attestierten, dass er selbst keinerlei verfassungsfeindlichen Bestrebungen nachginge. Dennoch sei eine Überwachung verhältnismäßig.

Passend dazu: Freitag taz

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http://www.wikio.de Von DwD Autor Robert Meyer
Dieser Artikel wurde am 22. Juli 2010 veröffentlicht und fällt unter die Kategorie Politik. Du kannst allen Kommentaren über diesen Text mit Hilfe des RSS 2.0 Feed folgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu schreiben oder einen Trackback von deiner eigenen Webseite zu hinterlassen.

2 Responses to “Demokratie der Lächerlichkeit preisgegeben”

  1. Gut so

    Marxismus impliziert nun einmal die grundsätzliche Ablehnung dessen, was Kern einer demokratisch-freiheitlichen Grundordnung ist. Das vielfach missverstandene Luxemburgsche Zitat “Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden” (= Der Andersdenkende muss gestürzt werden!) steckt auch der heutigen Linken in den Knochen wie ein schweres Rheuma. Daher ist die Überwachung in der Tat angemessen. Ramelow als Funktionär muss damit leben oder zurücktreten.

  2. admin

    Ich unterstelle ihnen einfach einmal, dass ihre Lektüre der marxschen Schriften eher dürftig ausgefallen sein dürfte.

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