Der entfesselte Arbeitsmarkt

Politik. Da die Berliner Politik gerade Sommerpause hat, müssen sich die Politredaktionen der großen Medien eben anderweitig behelfen. Wie gut, dass man immer jemanden findet, der neoliberale Forderungen für die Wirtschaft vorträgt. Es gibt einen Leitsatz, welchen uns die neoliberalen Handlager schon seit Jahrzehnten einzuprügeln versuchen. Der Arbeitsmarkt muss entfesselt werden, damit neue Arbeitsplätze entstehen! Hätten die Damen und Herren auch nur ein wenig Ahnung von gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen, dann wüssten sie, dass eine “hire and fire” Politik, wie man sie in Perfektion u.a. in den USA erleben kann, pures Gift für die Ökonomie eines Landes ist. Denn Entfesselung bedeutet übersetzt nichts anderes, als den massiven Abbau des Kündigungsschutzes und Arbeitnehmerrechte. Der ist in den letzten Jahren ohnehin mehr und mehr unter die Räder gekommen. Ins Bild passt, dass mittlerweile jeder zweite geschlossene Arbeitsvertrag nur noch befristet gilt. Für die Arbeitnehmer entsteht dadurch eine enorme Hemmschwelle. Größere Investitionen, etwa ein Auto oder der Bau eines Einfamilienhauses, werden immer weiter verschoben, weil  man schließlich nicht weiß, ob man in wenigen Monaten noch einen Arbeitsplatz hat. Letzten Endes führt dies zu Konsumverzicht und dieser wirkt sich nachhaltig negativ auf den Binnenmarkt aus. Fordert man also eine Entfesselung des Arbeitsmarktes, nimmt man erhebliche Risiken für die Gesamtwirtschaft in Kauf. Ganz einmal davon abgesehen: Schon heute verlieren jedes Jahr etwa acht Millionen Menschen ihre Beschäftigung. Gleichzeitig nehmen ungefähr genauso viele wieder eine neue Arbeit auf. Von zu wenig Flexibilität kann demnach in Deutschland keine Rede sein.

Derartige Fakten hindern einen Hans Heinrich Driftmann aber nicht daran, munter weiter das Lied vom heilsbringenden Flexibilisierungswahn zu singen. Ganz aktuell geschieht dies in einem Interview mit der Bild Zeitung. Hier fordert der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) fünf Maßnahmen, welche im derzeitigen “Wirtschaftsaufschwung” neue Arbeitsplätze schaffen sollen. Deshalb heißt es: „Wenn wir jetzt den Arbeitsmarkt entfesseln, können wir die Arbeitslosigkeit nicht nur kurzzeitig auf deutlich unter drei Millionen drücken.“ Driftmann folgt also blind der Parole “Gut ist was Arbeit schafft.” Was dabei hinter rauskommt interessiert den DIHK Präsidenten aber scheinbar genauso wenig, wie die Frage ob seine Forderung überhaupt mehr Arbeitsplätze schaffen würden. Letzteres darf doch mehr als bezweifelt werden.

Im Kern geht es nämlich um die ureigensten Forderungen des Neoliberalismus. Heißt: Weniger Recht auf Teilzeit, Kündigungsschutz erst ab 20 Mitarbeitern, Abschaffung des Wiederbeschäftigungsverbotes, Verlängerung der sachgrundlosen befristeten Arbeitsverhältnisse auf vier Jahre und abschließend längere Arbeitszeiten für Auszubildende. Schauen wir uns die Forderungen im Einzelnen genauer an:

1. Abbau der Teilzeitregelung:
Driftmann drückt sich hier im Interview sehr schwammig aus und fordert pauschal einen Abbau des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit. Was er damit allerdings genau meint, verrät er dem Leser nicht. Eine Irreführung bleibt die Aussage aber dennoch, denn dem Leser wir suggeriert, ein Arbeitnehmer könnte heute nach Lust und Laune in Teilzeit gehen und es müsse keine Rücksicht auf das Unternehmen genommen werden. STIMMT NICHT! Schon heute ist es so, dass der Wunsch nach Teilzeit nur dann berücksichtigt werden müssen, wenn dem Unternehmen dadurch nicht ein zu hoher zusätzlicher Aufwand (Beispiel: zusätzliche Kosten, Organisation, Sicherheit) entsteht.

2. Kündigungsschutz erst ab 20 Mitarbeitern

Bisher gilt die Regelung, wonach Arbeitnehmer in einem Betrieb ab zehn Mitarbeitern einen Kündigungsschutz genießen. Diese Grenze will der DIHK-Präsident auf 20 Personen hinaufsetzen und begründet dies damit, dass gerade sehr kleine Unternehmen im derzeitigen “Aufschwung” sich nicht trauen würden, mehr Leute einzustellen, weil man ja nicht weiß, ob der Aufschwung länger anhalte. Doch schon seit Jahren gibt es so viele Ausnahmen, welche den geltenden Schutz der Arbeitnehmer vor Entlassung massiv aufgeweicht haben. So kann ein Arbeitgeber jemanden bis zu zwei Jahre befristet einstellen und dann ohne größere Probleme entweder entlassen oder dann regulär und auf Dauer anstellen. Passend dazu gleich die dritte Forderung.

3. Abschaffung des Wiederbeschäftigungsverbotes

Hinter diesem etwas zugegeben sperrigen Begriffes verbirgt sich nichts anderes, als ein Gesetz, welches die befristete Wiedereinstellung von Personen verbietet, welche zuvor bereits im Unternehmen gearbeitet haben. Diese Regelung macht bei genauerer Betrachtung Sinn, denn sie soll verhindern, dass Arbeitgeber beispielsweise Festangestellte mit unbefristeten Verträgen in neue Arbeitsverträge mit Befristung und damit in prekäre Beschäftigung verdrängen können. Driftmann tut dagegen so, als würde diese Regelung die Wiedereinstellung von ehemaligen Beschäftigten massiv verhindern. Aber auch hier bestehen bereits zahlreiche Möglichkeiten, das Wiederbeschäftigungsverbot zu umgehen. Liegt nämlich nachweißlich ein Sachgrund vor, so können schon heute ehemalige Mitarbeiter befristete wieder eingestellt werden. Sachgründe gibt es in der Tat viele: So gilt bereits die Begründung als ausreichend, dass man erst “erproben” will, ob sich der Beschäftigte für das Unternehmen (noch) eignet. Weitere sachbezogene Gründe sind “zeitlich begrenzte Vertretungen, saisonale Arbeitsverhältnisse, einmalige Aufträge oder begrenzt finanzierte Projekte”, heißt es etwa in einer Rede der Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer. Wie man sieht, ist eine Abschaffung des Wiederbeschäftigungsverbotes vollkommen unnötig.

4. Sachgrundlose Befristung von zwei auf vier Jahre anheben

Driftmann plädiert für eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung von derzeit zwei auf vier Jahre. Bereits weiter oben wurde darauf hingewiesen, dass derartige Beschäftigungsverhältnisse bereits jeden zweiten neuen Arbeitsvertrag ausmachen. Größter Nachteil für den Befristeten: Nach sechsmonatiger Arbeit im Unternehmen gilt für ihn kein Kündigungsschutz mehr. Eine seriöse und sichere Lebensplanung sieht anders aus.

5. Längere Arbeitszeit für Auszubildende

Mit dieser Forderung hinkt Driftmann der Realität schon längst um Welten hinterher. Scheinbar kennt das DIHK-Oberhaupt seinen eigenen Laden nicht. Gesetzlich gilt bisher die Regelung, dass 16-jährige Azubis bis maximal 22 Uhr arbeiten dürfen. Diese Zeit solle doch bitte bis 23 Uhr ausgeweitet werden. Als Beispiel nennt Driftmann etwa die Ausbildung in der Gastronomie. Allerdings: In Wahrheit sind die realen Arbeitszeiten schon längst derartig ausgeweitet. Allerdings gelten nicht ohne Grund für minderjährige Auszubildende diverse Sondereglungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Arbeitszeiten. Blöd nur: Fragt man einen Azubi in den betreffenden Branchen wir man mehrheitlich die Antwort bekommen, dass die Realität bereits viel härter ist, als wie sie uns Driftmann verkaufen will. Der scheint ohnehin vergessen zu haben, dass eine Auszubildender nicht als billige Arbeitskraft ohne Rechte zu verstehen ist, sondern als junger Mensch, der einen Beruf erlernen will.

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http://www.wikio.de Von DwD Autor Robert Meyer
Dieser Artikel wurde am 28. Juli 2010 veröffentlicht und fällt unter die Kategorie Wirtschaft. Du kannst allen Kommentaren über diesen Text mit Hilfe des RSS 2.0 Feed folgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu schreiben oder einen Trackback von deiner eigenen Webseite zu hinterlassen.

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